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Verloren und doch gerettet – Musikalische Schätze auf Mikrofilm

Ein Beitrag von Dr. Carola Finkel

Am 1. Oktober 1954 legte ein freier Zusammenschluss namhafter Musikwissenschaftler und Musikbibliothekare – die Musikgeschichtliche Kommission – den Grundstein für das Deutsche Musikgeschichtliche Archiv, das seit seiner Gründung in Kassel angesiedelt ist. Die Hauptaufgabe bestand damals darin, einen Überblick über die durch den Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen veränderte Quellensituation zur deutschen Musikgeschichte zu bekommen sowie für die wiederbeginnende musikgeschichtliche Forschung besonders wichtige Handschriften und Drucke auf Mikrofilm zugänglich zu machen. Der Gedanke einer Quellensicherung stand überraschenderweise erst an dritter Stelle.

Alle Quellen im DMgA liegen auf Mikrofilmen bzw. Mikrofiches vor. Auch im digitalen Zeitalter spricht vieles für das analoge Speichermedium, denn digitale Datenformate sind nach wie vor empfindlich und kurzlebig. Aufgrund der schnellen technischen Weiterentwicklung können sie schon innerhalb von wenigen Jahren nicht mehr lesbar sein. Auch sind sie vor Datenverlust nicht gefeit, weshalb sie ständig auf neue Datenträger umkopiert werden müssen – aufgrund des hohen Ressourcenverbrauchs wenig nachhaltig und kostenintensiv. Mikrofilme sind hingegen von Hard- und Software unabhängig, denn zum Lesen genügt schon ein Vergrößerungsglas.

Bei der Archivgründung stand die Quellensicherung nicht an erster Stelle. Aus heutiger Sicht ist sie wichtiger denn je, denn viele Katastrophen kommen unverhofft und können kulturelle Schätze unwiederbringlich zerstören. So wurden bei den Flutkatastrophen in Münster 1946 und Florenz 1966 etliche Musikalien zerstört oder stark in Mitleidenschaft gezogen. In jüngerer Zeit sind der Brand der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004 oder der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln 2009 noch in Erinnerung. In Weimar hatte besonders die herzogliche Musikaliensammlung große Brandverluste zu beklagen. Aber auch auf weniger dramatische Weise können Quellen beschädigt oder abhanden kommen. Ein verbreitetes Schadensphänomen bei (Musik)handschriften ist der Tintenfraß, durch den Notenköpfe wie Konfetti oder gar ganze Notenzeilen aus dem Manuskript rieseln. Musikalien können verschwinden, wenn die Bestände in eine andere Bibliothek verlagert werden oder wenn bei Privatbesitz die Erben kein Interesse daran haben.

Von großer Bedeutung für die musikalische Forschung und Praxis ist deshalb der Umstand, dass das DMgA im Besitz etlicher alter Verfilmungen von Musikhandschriften und -drucken ist, die im Original heute entweder verschollen sind oder deren jetziger Zustand keine Einsichtnahme oder Digitalisierung erlaubt. Diese Mikrofilme sind somit die einzige Möglichkeit, die Quellen zu studieren und gehören deshalb zu den musikalischen Schätzen des Kasseler Archivs.

Die Kantate “Wünschet Jerusalem Glück” von Johann Ernst Bach (1722–1777), einem in Eisenach tätigen Neffen des berühmten Johann Sebastian Bach, ist nur einmal überliefert, und zwar im Pfarrarchiv Niedertrebra in Thüringen. 1977 wurde der gesamte Musikalienbestand der kleinen Kirchengemeinde durch das DMgA katalogisiert und verfilmt. Das erwies sich im Falle der „Cantata di Bach, à Eisenach“ als Glücksfall, denn als das Original nach einigen Jahren in des Landeskirchenarchiv Eisenbach verbracht wurde, war der Aktendeckel leer und sein Inhalt bis heute unauffindbar. Der Kasseler Mikrofilm ist das Einzige, was von der Handschrift verblieb.


Bild 1: Beginn der Kantate Wünschet Jerusalem Glück

Die sogenannte „Krakauer Tabulatur“ enthält 101 Kompositionen, von denen einige nur durch diese Handschrift bekannt sind. Sie stammt aus dem Jahr 1548 und gehörte ursprünglich dem Krakauer Orden des Heiligen Geistes. Über mehrere Zwischenstationen gelangte das Manuskript in das Warschauer Staatsarchiv. Der Musikforscher Willi Apel ließ kurz vor Kriegsbeginn 1939 eine Mikroverfilmung anfertigen, was sich als Glücksfall erwies, denn die Tabulatur verschwand während des Zweiten Weltkriegs und wurde vermutlich zerstört. Das DMgA besitzt eine Kopie von Apels Mikrofilm. Auch eine andere Tabulatur, die dem Komponisten Martinus Leopolita zugewiesen wird und in Warschau aufbewahrt wurde, ist als Kriegsverlust zu verzeichnen und heute nur als Verfilmung überliefert.

Die „Celler Orgeltabulatur“ aus dem Jahr 1601 ging sogar gleich zweimal verloren. Die Handschrift ist für die Kirchenmusikgeschichte von Bedeutung, da es sich um die früheste bekannte Quelle handelt, die ausschließlich Orgelchoräle enthält. Im Lauf der Jahrhunderte gelangte die Sammlung von Celle über Lüneburg nach Berlin in den Privatbesitz eines Kirchenmusikers. Nach dessen Tod blieb sie in Familienbesitz, wurde aber höchstwahrscheinlich während des Zweiten Weltkriegs zerstört. Glücklicherweise hatte der Musikwissenschaftler Max Seiffert 1937 Fotografien der Tabulatur angefertigt, die in der Staatsbibliothek zu Berlin den Krieg überdauerten. Allerdings ging die Reproduktion auf unbekannte Weise spätestens 1961 in der Bibliothek verloren. Da das DMgA aber eine Mikroverfilmung von Seifferts Fotografien aufbewahrt, konnte auch diese Handschrift in Kopie für die Nachwelt erhalten bleiben.


Bild 2: „Celler Orgeltabulatur“, f. 1r


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Susanne Rappe-Weber (20. Dezember 2024). Verloren und doch gerettet – Musikalische Schätze auf Mikrofilm. Archive in Nordhessen. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12zdd


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