Das Archiv der deutschen Frauenbewegung stärkt die Erinnerung an die Demokratiegeschichte

„Die Geschichte lehrt andauernd. Sie findet nur keine Schüler.“ (Ingeborg Bachmann)



Immer wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, sich aktiv für das Nicht-Vergessen unserer Geschichte stark zu machen. Doch wie schaffen wir es, die Vergangenheit sichtbar zu behalten – und zwar ohne uns dabei ausschließlich auf das Negative zu konzentrieren?

Positive Erinnerungen an die Entwicklung der Demokratie

Die Arbeitsgemeinschaft „Orte der Demokratiegeschichte“, der das Archiv der deutschen Frauenbewegung (AddF) aus Kassel seit Kurzem angehört, hat sich genau dieses Thema auf die Fahnen geschrieben. Die zentrale Aufgabe der AG ist es, die Erinnerung an die (positive!) Entwicklung der Demokratie in Deutschland wahrnehmbar zu machen. Durch die Mitgliedschaft des AddF wird auch die Stadt Kassel verstärkt als wichtiger „Ort der Demokratiegeschichte“ wahrgenommen. Das AddF ist die einzige Einrichtung aus Nordhessen, die (bisher) in der Arbeitsgemeinschaft aufgenommen wurde.

Bei der Entscheidung für die Aufnahme des AddF in die AG spielte eine wichtige Rolle, dass neben verschiedenen Nachlässen und Sammlungen von Frauen und Frauenorganisationen auch der Nachlass der Kasseler SPD-Politikerin und Juristin Elisabeth Selbert dort aufbewahrt und beforscht wird. Sie ist eine der Mütter des Grundgesetzes und die Initiatorin der Verankerung des Gleichberechtigungsartikels von Frauen und Männern. 1984 wurde sie Ehrenbürgerin ihrer Heimatstadt Kassel.

Elisabeth Selbert mit kommentiertem Auszug aus dem Grundgesetz, © AddF Kassel

Die Arbeitsgemeinschaft „Orte der Demokratiegeschichte“

Die AG „Orte der Demokratiegeschichte“ (www.demokratie-geschichte.de) ist eine Arbeitsgemeinschaft, in der die Erinnerung an die Entwicklung der Demokratie in Deutschland im Zentrum steht. Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die deutsche Demokratie- und Freiheitsgeschichte lokal, regional und national wahrnehmbar zu machen und darüber hinaus eine Anregung zur demokratischen Teilhabe und Zivilcourage zu geben. Mittlerweile zählt die Arbeitsgemeinschaft fast 50 aktive Mitglieder, wie zum Beispiel das Deutsche Historische Museum (Berlin), das Bundesarchiv – Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte (Rastatt) oder die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ (Leipzig), die thematisch von der Französischen Revolution bis hin zur Gegenwart verortet sind und den Demokratiegedanken sichtbar machen möchten. Denn „Auch heute gilt: Demokratie, Grund- und Menschenrechte sind nicht selbstverständlich. Sie müssen immer wieder aufs Neue erkämpft und verteidigt werden“, heißt es auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft.

Zu Elisabeth Selbert

Geboren wurde Elisabeth Selbert als Martha Elisabeth Rohde am 22. September 1896 in Kassel. Da ihr die Eltern den Besuch eines Gymnasiums nicht ermöglichen konnten, besuchte sie die Gewerbe- und Handelsschule des Kasseler Frauenbildungsvereins. 1920 heiratete sie Adam Selbert, den sie während ihrer Tätigkeit im Telegrafendienst der Post kennenlernte. Beide wurden Mitglieder der SPD und engagierten sich in Kassel und Niederzwehren für die Mobilisierung der Frauen im Zuge der Einführung des Frauenwahlrechts. 1926 holte sie ihr Abitur nach und begann ein Universitätsstudium der Rechts- und Staatswissenschaften, das sie im siebten Semester mit einer Promotion abschloss. 1934 wurde sie als eine der letzten Frauen zur Anwaltschaft zugelassen und eröffnete im gleichen Jahr eine eigene Anwaltskanzlei, die sie schnell nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wiedereröffnen konnte.

Der Höhepunkt ihres politischen Engagements war die Entsendung in den Parlamentarischen Rat nach Bonn, wo sie als eine von vier Frauen in mehreren Fachausschüssen arbeitete. Besonders hervorzuheben ist dabei ihr Einsatz für die Formulierung des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Nachdem diese Formulierung zweimal abgelehnt wurde, ging sie den ungewöhnlichen Schritt an die Öffentlichkeit. Durch eine Vielzahl von Beschwerden und Petitionen von Frauenverbänden und Einzelpersonen gelang es schließlich, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter als unveräußerliches Grundrecht ins Grundgesetz aufgenommen wurde. (https://www.addf-kassel.de/dossiers-und-links/dossiers/dossiers-personen/elisabeth-selbert/)

Alice von Berg, Archiv der deutschen Frauenbewegung (AddF)


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